Menü Schließen
cropped-Hirten-678.jpg

Zuständigkeit für die Meldung und Behebung von Wasserrohrbrüchen in der Verbandsgemeinde Vordereifel

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Wasserrohrbrüche sind ärgerliche Tatsachen, die im öffentlichen Bereich für den Wasserversorger zu hohen Wasserverlusten führen können, aber auch im privaten Bereich oft hohe Schäden in Gebäuden nach sich ziehen. Liegt der Rohrbruch hinter dem Wasserzähler kommen für diese austretenden aber vom Zähler erfassten Wassermengen zusätzliche Wassergebühren für den Eigentümer hinzu. Gerade jetzt nach den frostigen Bodentemperaturen der letzten Wochen und dem nachfolgenden Auftauen der Böden treten solche Brüche vermehrt auf. Wasser tritt offen aus. Im Gebäude merkt man es oft erst dann, wenn Wände nass werden usw.

Egal um welchen Rohrbruch es sich handelt, ist schnelles Reagieren notwendig. Viele Brüche können von den Versorgern mittlerweile über die digitalen Überwachungsprogramme, insbesondere bei auffälligem Nachtverbrauch lokalisiert und auch relativ konkret örtlich abgegrenzt werden. Über Tag, wenn viel Wasser bezogen wird, ist dies schwieriger und man ist auf die Beobachtungen der aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Bei einer solchen Beobachtung soll die Meldung auch an den richtigen Versorger gerichtet werden. Für unsere 27 Ortsgemeinden gelten folgende unterschiedliche Zuständigkeiten:

Ortsgemeinden Acht, Anschau, Arft, Baar, Bermel, Boos, Ditscheid, Ettringen, Hausten, Herresbach, Hirten, Kehrig, Kirchwald, Langenfeld, Langscheid, Lind Luxem, Monreal, Münk, Nachtsheim, Reudelsterz, St. Johann, Siebenbach, Virneburg, Weiler und Welschenbach

Diese Ortsgemeinden werden vom Wasserversorgungs-Zweckverband „Maifeld-Eifel“ Eichenstraße 12 in Mayen versorgt.

Meldungen:

info@wvz-me.de

Tel. 02651/8097-0

Fax 02651/8097-99

Notrufnummer außerhalb der Dienstzeiten: 0151/15254199

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihr Wasserversorger
Ortsgemeinde Kottenheim — Wasserversorgungs-Zweckverband
Ortsgemeinde St. Johann — „Maifeld-Eifel