Sitzung des Ortsgemeinderates

Sitzung des Ortsgemeinderates Hirten

Am Montag, 05.06.2023, findet um 19:00 Uhr im Gemeindehaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hirten statt, zu der die Bürgerinnen und Bürger hiermit herzlich eingeladen werden.

Tagesordnung:

Nicht öffentliche Sitzung (19:00 Uhr):

  1. Mitteilungen

Öffentliche Sitzung (19:30 Uhr):

  1. Vorschlag für die Durchführung der Wahl der Schöffen
  2. Widmung von Gemeindestraßen in Hirten
  3. Widmung einer Gemeindestraße in Hirten
  4. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Hirten ab dem Jahr 2023 (Hebesatzung)
  5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
  6. Einwohnerfragestunde
  7. Mitteilungen

Hirten, 25.05.2023
Werner Engels, Ortsbürgermeister

Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024

Grundschulen Boos, Ettringen, Herresbach, Kehrig, Kirchwald, Kottenheim, Langenfeld, Monreal, St. Johann und Weiler sowie Realschule plus Nachtsheim
Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024

In diesen Tagen erhalten alle Kinder der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Vordereifel sowie der Realschule Plus in Nachtsheim den Freischaltcode und Informationen zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr für das kommende Schuljahr.

Wenn Sie bereits die Bewilligung zur Lernmittelfreiheit erhalten haben, müssen Sie nichts weiter tun.

Für alle Anderen hat die Verbandsgemeindeverwaltung eine Servicestelle eingerichtet.

Wenn Sie für die Nutzung des Internetportals Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte in der Zeit vom 26.05.2023 bis zum 26.06.2023 – Montag bis Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 – 13.00 Uhr an die Servicestelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel

Kelberger Strasse 26, 56727 Mayen

Ansprechpartner:

Elke Augel, Zimmer 29, 02651-8009-16

e.augel@vordereifel.de

Anja Müller, Zimmer 33, 02651-8009-21

a.mueller@vordereifel.de

FlurbereinigungsverfahrenElztal I

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

56727 Mayen, 28.04.2023

Westerwald-Osteifel

Bannerberg 4

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 02602 9228-0

Vereinfachtes FlurbereinigungsverfahrenElztal I

Telefax: 02602 9228-1801

Aktenzeichen: 31148-HA 10.3

Internet: www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Elztal I
Vorzeitige Ausführungsanordnung

gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Anordnung

Mit Wirkung vom 01.06.2023 wird die vorzeitige Ausführung des durch Nachtrag 4 geänderten Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Elztal I angeordnet.

II. Hinweise

Die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wirkungen:

  1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.
  2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begründete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.
  3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsverhältnisse wird wirksam.
  4. Soweit der Flurbereinigungsplan noch bestandskräftig geändert wird, wirkt die Änderung auf den in dieser Anordnung festgesetzten Zeitpunkt zurück.
  5. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der “Vorläufigen Besitzeinweisung” vom 17.11.2015 (§ 66 FlurbG).
  6. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen.

Deshalb können auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Für gesetzlich geschütztes Grünland nach § 15 LNatSchG besteht ein generelles Umbruchverbot (dies gilt auch für geschütztes Grünland nach § 15 LNatSchG mit dem Status „Dauergrünland“). Der Umbruch von Dauergrünland und § 15-Grünland sowie die Neueinsaat von Dauergrünland unterliegen der Veränderungssperre nach § 34 FlurbG.

Jeglicher Umbruch von Grünlandflächen bedarf der schriftlichen Zustimmung und Freigabe durch die Flurbereinigungsbehörde und setzt die Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltung voraus.

Die Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wird bekannt gemacht.

7. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind – soweit sich die Beteiligten nicht einigen können – gemäß § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung bei der Flurbereinigungsbehörde, dem DLR Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen, zu stellen.

III. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VWGO, wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.

Begründung

1. Sachverhalt:

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG bekannt gegeben.

Den im Anhörungstermin vom 17.11.2022 und innerhalb der Frist von 2 Wochen nach diesem Termin erhobenen Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan wurde durch den Nachtrag 4 abgeholfen.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Diese Anordnung wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen (§ 3 Abs. 1 FlurbG).

Rechtsgrundlage ist der § 63 FlurbG.

Die formellen Voraussetzungen des § 63 FlurbG zur vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor.

2.2 Materielle Gründe

Mit dieser Anordnung und dem genannten Stichtag entstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über. Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt über die neuen Grundstücke getroffen.

Die materiellen Voraussetzungen des § 63 FlurbG zur Ausführungsanordnung liegen vor.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert würde. Dem DLR liegen Anträge auf vorzeitige Grundbuchberichtigung vor, für deren Vollzug diese Anordnung die rechtlichen Voraussetzungen schafft. Auch für die Belastung der neuen Grundstücke und andere Beurkundungen schafft diese Anordnung die notwendige Rechtssicherheit.

Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen, oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – Obere Flurbereinigungsbehörde -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Hinweis:

unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter

www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Service/Datenschutz.

Im Auftrag
gez. Heiko Stumm
Vermessungsdirektor

Wir gratulieren

Wir gratulieren

Ortsgemeinde Hirten

Am 20.04.2023 vollendet Herr Helmut Romankiewicz sein 80. Lebensjahr.

Kommunion

Kommunion in den Gemeinden Weiler, Luxem und Hirten

Am Sonntag, den 23.04.2023, finden die Feierlichkeiten zur 1. Heiligen Kommunion in unserer Pfarrkirche St. Kastor in Weiler statt. An diesem besonderen Tag werden die Kinder zum ersten Mal das heilige Brot und den Geist der Erstkommunion empfangen. Die Gemeinden Weiler, Luxem und Hirten freuen sich mit den Kommunionkindern und wünschen Ihnen schon jetzt einen unvergesslichen Tag. Wir wünschen Euch und Euren Familien eine unbeschwerte Zeit und hoffentlich schönes Frühlingswetter!

Aus diesem schönen Anlass möchten wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Gemeinden bitten, ihre Häuser mit den Wappenfahnen zu schmücken.

Wir gratulieren den Kommunionkindern:

Tim Bachmann, Alexander Schneider,

Finn Wagner und Mattis Wiener

aus Weiler

Mateo Freund, Jule Gerhards, Liam Klein,

Sophia Michels, Romano Schardt,

Bennet Schlicht und Ylvie Engels

aus Luxem

Joel Schmitt

aus Hirten-Kreuznick

Fabian Steffens, Ortsbürgermeister Weiler
Martin Freund, Ortsbürgermeister Luxem
Werner Engels, Ortsbürgermeister Hirten

Klingende Vordereifel

„Klingende Vordereifel“ – das besondere Konzert des Verbandsgemeindeorchesters

Bürgermeister Alfred Schomisch besuchte die Registerprobe
Am Sonntag, 23. April 2023 gastiert in der Gemeindehalle Nachtsheim die „Klingende Vordereifel“.

Insgesamt kommen die Musikerinnen und Musiker des Verbandsgemeindeorchesters zu sechs Proben zusammen. Vier Abendproben, eine Registerprobe sowie eine Generalprobe gehen dem Konzert voraus.

Dass die gemeinsamen Proben ganz wichtig sind, weiß auch der Dirigent Bastian Danner. Schließlich sollen in kurzer Zeit rund 30 Musikerinnen und Musiker zu einer musikalischen Einheit verbunden werden.

Dies ist sicherlich eine besondere Herausforderung.

Im Orchester zur „Klingenden Vordereifel“ wirken Musikerinnen und Musiker des ausrichtenden Musikvereins „Waldecho“ Nachtsheim, den Musikvereinen „St. Valerius“ Baar, der „Burgkapelle“ Monreal und ‚‚Harmonie‘‘ Langenfeld mit.

Bürgermeiser Alfred Schomisch zeigte sich bei einem Besuch der Registerprobe in der Gemeindehalle Nachtsheim von den musikalischen Leistungen der zahlreichen Akteure begeistert. Zudem bedankte er sich für die Bereitschaft, die eigene Freizeit zu opfern, um in diesem heimatlichen Orchester mitzuspielen. „Es zeigt, dass in der Gemeinschaft auch viel Freude und Spaß entsteht“, so der Bürgermeister.

Und weiter: „Ich bin sicher, dass sich die Besucher des Konzertes am 23. April 2023 um 16:00 Uhr in der Gemeindehalle Nachtsheim auf ein herausragendes musikalisches Ereignis freuen dürfen.“

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Sämtliche Erlöse und Spenden kommen der Martinshilfe der Verbandsgemeinde Vordereifel zu Gute.

Daher sollten Sie das Konzert der „Klingenden Vordereifel“ nicht versäumen!

Sitzung des Ortsgemeinderates Hirten

Am Mittwoch, 29.03.2023, findet um 19:00 Uhr im Gemeindehaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hirten statt, zu der die Bürgerinnen und Bürger hiermit herzlich eingeladen werden.

Tagesordnung:

Nicht öffentliche Sitzung (19:00 Uhr):

  1. Vergabeangelegenheit
  2. Vergabeangelegenheit
  3. Vertragsangelegenheit
  4. Mitteilungen

Öffentliche Sitzung (20:00 Uhr):

  1. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
  2. Zustimmung zur Annahme einer Spende
  3. Kommunale Klima-Offensive mit KKP und KIPKI
  4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
  5. Einwohnerfragestunde
  6. Mitteilungen

Hirten, 17.03.2023 
Werner Engels, Ortsbürgermeister

Digitale Passbilder bei der Verbandsgemeinde

Neu: Automat für digitale Passbilder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel

Weiterer Service für Bürgerinnen und Bürger

Im Rathaus der Verbandsgemeinde Vordereifel steht den Bürgerinnen und Bürgern seit vergangener Woche ein praktischer Selbstbedienungs-Automat zum Erfassen eines Passbildes, Fingerabdrücken und der digitalen Unterschrift für die Ausweisbeantragung zur Verfügung. Somit muss kein aktuelles Passbild mehr vorher gemacht und mitgebracht werden.

Der Name klingt spannend: „Speed Capture Kiosk“ heißt das Gerät, das sich nun im Flur des Meldeamtes befindet. Es bietet den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur die Möglichkeit, einfach, schnell und kostengünstig digitale Passfotos zur Beantragung von Ausweis- und Führerscheindokumenten zu erstellen, sondern man kann damit auch Fingerabdrücke aufnehmen und eine digitale Unterschrift erstellen, die ebenfalls bei neuen Ausweis- und Führerscheinen zur Identifizierung des Dokumenteninhabers verwendet werden können.

Dabei werden sowohl die Fotos als auch der Fingerabdruck und die Unterschrift komplett digital (ohne Ausdruck) erfasst und können anschließend von den Sachbearbeiterinnen im Meldeamt abgerufen werden.

Die Funktion des „Speed Capture Kiosk“ ist einfach: Bevor eine Bürgerin oder ein Bürger das gewünschte Dokument vor Ort beantragt, können die dafür erforderlichen oder gewünschten Daten zuvor schon digital über den Automaten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel erfasst werden. Die Bedienung ist angenehm: ein sog. Touch-Screen hilft bei der Nutzung; erst die gewünschte Sprache auswählen, dann die Nutzungsbedingungen akzeptieren, Tag und Monat der Geburt eingeben und los geht‘s.

Eine Markierung auf dem Fußboden zeigt an, wo die Benutzerin/der Benutzer sich platzieren sollen. Der Kiosk passt sich dann automatisch an die Körpergröße der davor stehenden Person an, wobei Kinder eine Mindestgröße von 1,10 m haben sollten. Auch Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen können ihre Daten dadurch problemlos erfassen lassen.

Das Gerät nimmt drei Fotos auf und prüft deren Qualität. Aus den geeigneten Fotos wählen die Bürgerinnen/Bürger selbst aus. Erfüllt kein Foto die Anforderungen, wird die Aufnahmeserie wiederholt, wobei das Gerät Hinweise zur Aufnahme gibt (z.B. „bitte Augen öffnen“, „mehr Abstand“, o.ä.).

Wenn es für das gewünschte Dokument erforderlich ist, erfasst der „Speed Capture Kiosk“ auch Fingerabdrücke – standardmäßig von den beiden Zeigefingern, alternativ eines anderen Fingers derselben Hand (Daumen usw.).

Am Ende unterschreibt der Nutzer/die Nutzerin auf dem speziellen, beleuchteten Unterschriften-Pad und speichert abschließend die Daten.

Danach kann die Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel das Datenpaket an ihrem Arbeitsplatz digital abrufen. Sie prüft daraufhin ob Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift zum Bürger/zur Bürgerin gehören und übernimmt die Daten direkt in den entsprechenden Antrag.

Ein weiterer Vorteil des „Speed Capture Kiosk“ ist, neben der schnellen und einfachen Bedienung durch die Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit, dass die erfassten Daten behördenseitig für mehr als 15 verschiedene Fachverfahren nutzbar sind, dazu gehören Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und Führerschein, usw.. Die einmal erfassten Daten können dabei für die gleichzeitige Beantragung mehrerer Dokumente (z.B. Personalausweis und Reisepass) genutzt werden. Die mehrfache Nutzung ist im Entgelt von 10,- € enthalten. Diese Gebühr bezahlt man direkt bei der Sachbearbeitung, wenn das gewünschte Dokument beantragt wird.

Ein Ausdruck des Passfotos wird nicht erstellt, die Nutzung ist allein für die Dokumentenerstellung möglich. Die erfassten Daten werden zudem nur für eine begrenzte Dauer bereitgehalten und anschließend gelöscht.

Die Qualität der biometrischen Fotos ist übrigens sehr gut; eine Auflösung von 20 Megapixeln, eine innenbeleuchtete Rückwand und ein einfarbig heller Hintergrund des Kiosk bieten beste Voraussetzungen, letztere verhindern zudem Schatten durch Foto-Beleuchtung.

Bürgermeister Alfred Schomisch freute sich sehr über die technische Neuerwerbung bei der Verbandsgemeinde Vordereifel: „Wir sind mit dem ‚Speed Capture Kiosk‘ einer der Vorreiter im Landkreis Mayen-Koblenz und somit eine Musterkommune für die Nutzung eines solchen Selbstbedienungs-Terminals. Die Digitalisierung bei uns im Haus schreitet damit einen großen Schritt voran. Die Technik des Gerätes ist präzise und erprobt: Das biometrische Foto wird direkt am Kiosk aufgenommen und zusammen mit Fingerabdrücken und Unterschrift qualitätsgesichert in das Behördennetzwerk übertragen. Damit sind wir auch datenschutzkonform und obendrein schon heute für die neuen Regelungen, die ab Mai 2025 gelten, gerüstet.“

Ab 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Dies wurde im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen am 11. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit soll das sog. Morphing, eine spezielle Technik, mit der Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden können, verhindert werden.

St. Stephanus-Realschule plus

Zukunft für Alle

PLuZ – die Ausbildungsplatzgarantie Vordereifel an der St. Stephanus-Realschule plus Nachtsheim
Absolvierenden der St. Stephanus-Realschule plus Nachtsheim, welche nach ihrem Abschluss eine Berufsausbildung anstreben stellt sich oft die Frage: Welchen Ausbildungsberuf soll ich erlernen? Das ist bei 324 anerkannten Ausbildungsberufen keine leichte Entscheidungsfrage. Die SchülerInnen der St. Stephanus-Realschule plus Nachtsheim bekommen nicht nur kompetente Hilfe bei der Berufswahl. Bei dem Projekt PLuZ bekommen sie zusätzlich auch eine Ausbildungsplatzgarantie in der Vordereifel.

Die Realschule plus in Nachtsheim ist einer der Vorreiter in Sachen Berufsorientierung. Die Lehrerinnen und Lehrer begleiten und beraten ihre SchülerInnen intensiv bei der Berufswahl. Darüber hinaus hat die Schule viele Kooperationspartner gefunden, mit deren Hilfe sie ihren Absolvierenden einen Ausbildungsplatz vermittelt. Von diesem Kooperationsprojekt profitieren alle gleichermaßen: Die beteiligten Unternehmen und Kammern investieren heute in die Ausbildung der Jugendlichen und bilden dabei die Fachkräfte von morgen aus. Mehr als 40 regionale Firmen und Institutionen haben sich bereits im letzten Jahr an der Schule präsentiert und den interessierten Jugendlichen ab Klassenstufe 8 verschiedenste Berufsbilder vorgestellt. Vor allem die Betriebsbesichtigungen vor Ort hinterlassen dabei einen bleibenden Eindruck.

Eine gute Berufsorientierung ist für junge Leute heute sehr entscheidend.

Dazu gehören verbindliche Berufsinformationsveranstaltungen mit Vorstellung von hiesigen Unternehmen, der Praxistag, Schnupper- bzw. Berufspraktikum ab Klassenstufe 7 sowie die computergestützte Kompetenzanalyse ‚Profil AC‘, die an Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen Kinder und Jugendliche dabei unterstützt, ihre überfachlichen Kompetenzen, Talente und persönlichen Interessen zu entdecken.

Ein im rheinland-pfälzischen Landtag vorgestelltes Programm zur Ausbildungsplatzgarantie ist das PLuZ-Projekt der Nachtsheimer Schule.

„Das PLuZ-Projekt ist ein ganz wesentlicher Baustein in unserem schulischen Konzept der Berufsorientierung. Wir freuen uns sehr, dass sich die unterschiedlichsten regionalen Partner gefunden haben, um im Sinne der SchülerInnen gemeinsam die Ausbildungsplatzgarantie zu ermöglichen.“, so Michael Walo, stellv. Schulleiter und Projektbetreuer von PLuZ.

Für das PLuZ Projekt haben sich die Schule, die Verbandsgemeinde Vordereifel als Schulträger sowie die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer Koblenz, die Wirtschaftsförderung Vordereifel und das Jobcenter Mayen- Koblenz dazu verpflichtet, Jugendliche der neunten Klasse Berufsreife und der zehnten Klasse Sekundarstufe I einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Die beteiligten Partner und die SchülerInnen schließen einen Vertrag über die Anbahnung einer Ausbildung ab. Dabei verpflichten sich beide Vertragspartner, bestimmte Leistungen zu erbringen. Die zukünftigen Auszubildenden müssen z.B. Folgendes erzielen: die Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik liegen bei „befriedigend“ oder besser. Sie haben keine unentschuldigten Fehltage. Das Arbeits- und Sozialverhalten ist angemessen und sie engagieren sich in Freizeit und Schulleben.

Die Betriebe garantieren den SchülerInnen, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Ausbildungsplatz in ihrem bevorzugten Berufsfeld garantiert ist. Sie unterstützen ihre zukünftigen Azubis und bieten eine Ausbildung im dualen System an.

Gemeinsam mit ihren Partnern garantiert die St-Stephanus-Realschule plus ihren SchülerInnen die bestmögliche schulische Ausbildung sowie einen nahtlosen Einstieg ins Berufsleben. Vierteljährliche Gespräche mit den PLuZ-SchülerInnen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit zum aktuellen Stand der Berufswahl runden das Angebot ab.

Erst kürzlich informierte sich die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig über die vielfältigen Maßnahmen der Berufsorientierung an der Realschule plus in Nachtsheim. „Ihre Schulart hat einen so starken Praxis- und Berufsbezug und führt so in die duale Ausbildung“, sagte die Ministerin und betonte: „Deshalb ist es genau der richtige Weg, dass sie sich als Schulgemeinschaft stark mit der regionalen Wirtschaft und dem Handwerk vernetzen und so in der Region und für die Region wirken. Damit bereiten sie ihre Schülerinnen und Schüler bestens auf ihre berufliche Zukunft vor“.

Firmen die an der Teilnahme des PLuZ-Programms interessiert sind können gerne im Sekretariat der St. Stephanus-Realschule plus Informationsmaterial anfordern.

Des Weiteren findet man ebenso Infos zur PLuZ auf der Homepage unter:

https://realschule-plus-nachtsheim.de/pluz-ausbildungsplatzgarantie.html