Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden über Hundehaltung in verschiedenen Ortsgemeinden.
Wir möchten Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen:
Das Anwesen ist so abzusichern, das ein Ausbrechen der Hunde ausgeschlossen wird.
Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Frei umher laufende Hunde stellen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, vor allem für Kinder und ältere Bürgerinnen und Bürger, dar!
Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Alle Hundehalter können sich Unannehmlichkeiten und Verwarnungen mit Bußgeld ersparen, wenn sie die in unseren vorstehenden Ausführungen gemachten Hinweise und Regeln beachten.
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
– örtliche Ordnungsbehörde –