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Erzbischof Robert untergibt die Kirche zu Welcherath der Pfarrei Nachtsheim als Filial und beschreibt deren Grenzen im Jahre 943.

In Anerkennung für alle im Glauben vereinten erkläre ich unwürdig berufener Erzbischof Robertus, Retterath zum Eigentum der Kirche des Welcherath genannten Ortes, einer Filiale von Nachtsheim, wie ich es auch unwandelbar unter den Ruhm des hl. Stephan stelle.Dabei soll keine andere Zehent-Grenzbestimmung gelten, als die meines ehrwürdigen Vorgängers Hetti. Nach dem Ratschluß Gottes ist sie bestimmt für den Dienst der Brüder in dem Stift Münstermaifeld. Die Priester der vorgenannten Kirche und Mutter in Nachtsheim und der Tochter in Welcherath sollen sie annehmen zur pfarrlichen Verwaltung und zum priesterlichen Dienst, beides aber nur zur Vervollkommnung sowohl der Kirchen als auch den Pfarrangehörigen. Wenn das vernachlässigt oder die Grenzbestimmung nicht eingehalten wird, soll nachgewählt werden, ähnlich wie die Mutterkirche in Nachtsheim es macht. Wenn am 9. Mai die Einweihung stattfindet, sollen an diesem Tag alle Feiern stattfinden. Also gilt die alte Grenzbestimmung.

Die Grenze beginnt an der Mündung des Karbachs in die Elz bei Monreal, folgt dann der Elz an dem heutigen Retterath vorbei bis zur Quelle bei Bereborn, von wo sie über den Hoch-Kelberg in der Gemarkung Köttelbach die Quelle des Trierbach erreicht, der dann die Grenze bis Meisenthal, Müllenbach und Wiesemscheid bildet, von wo aus sie zur Nürburg geht. Von der Nürburg geht sie weiter zur Hohen Ach. Von hier aus in das Tal bei Jammelshoven und Siebenbach und von dort aus zur schwarzen Suhle und von dort aus zum Achterbach und von der Stelle, wo der Achterbach entspringt, ununterbrochen bis zur Nitz und dann durch das waldreiche Grenzgebiet von Mayen und Hirten (villa Herdiga) immer weiter bis zum Karbach und von da ab bis zur Mündung in die Elz und dann oberhalb der Elz bis Retterath.

Dies seien die Grenzbestimmungen und Grenzgebiete in der Bestimmung der Kirche von Nachtsheim nach der Zusammenfassung unseres erzbischöflichen Vorgängers.

Was den Kult betrifft, soll niemand der Nachfolger Hettis seligen Angedenkens davon abweichen können, ohne seine Seele größter Gefahr auszusetzen. Aus diesem Grunde sollen sie unverwundbar sein für alle Zeiten.