Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Verbandsgemeinde Vordereifel
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vordereifel für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO in der Zeit vom 12.09.2022 bis 05.10.2022 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung sind innerhalb von 14 Tagen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Verbandsgemeinde Vordereifel
Alfred Schomisch, Bürgermeister