Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Hirten ab dem Jahr 2023 (Hebesatzung) vom 06.06.2023
sowie der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Hirten ab dem Jahr 2023 (Hebesatzung) vom 06.06.2023
Der Ortsgemeinderat Hirten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2023 aufgrund des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der gültigen Fassung, § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der gültigen Fassung, § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der gültigen Fassung und § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Hebesatz
(1) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird für das Jahr 2023 auf 345 % festgesetzt.
(2) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Jahr 2023 auf 465 % festgesetzt.
(3) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Jahr 2023 auf 400 % festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung.