Bebauungsplan für das Teilgebiet „Weiler Weg“
1. Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in der öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Weiler Weg“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen.
Die Ortsgemeinde Hirten sieht Handlungsbedarf für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen, um die beständige Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere für junge Familien, in der Ortsgemeinde bedienen zu können.
Geplant ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) nach den Regelungen des § 13 b BauGB.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Hirten, Flure 4 und 5; er ist in der nachfolgend abgedruckten Plankarte (Auszug aus den Geobasisinformationen – Liegenschaftskarte -), die als Anlage Bestandteil dieser Öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Mit dem Planaufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i. V. m. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Bebauungsplan für das Teilgebiet „Zwischen der Straße“
1. Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in der öffentlichen Sitzung am 23.11.2022 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Zwischen der Straße“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen.
Die Ortsgemeinde Hirten sieht Handlungsbedarf für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen, um die beständige Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere für junge Familien, in der Ortsgemeinde bedienen zu können.
Geplant ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) nach den Regelungen des § 13 b BauGB.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Hirten, Flur 2; er ist in der nachfolgend abgedruckten Plankarte (Auszug aus den Geobasisinformationen – Liegenschaftskarte -), die als Anlage Bestandteil dieser Öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Mit dem Planaufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i. V. m. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Hirten, den 30.11.2022
(Siegel) Werner Engels
Ortsbürgermeister