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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des „Zwischen der Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 08.10.2024 hat der Ortsgemeinderat von Hirten die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der modifizierten Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Hirten, Flur 2. Er ist in der nachfolgenden Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt Die Planzeichnung ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Zwischen der Straße“ – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom

28.10. bis einschließlich 29.11.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen – Zimmer A209 – während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite

https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage–downloads/bebauungsplaene/ortsgemeinde-hirten/zwischen-der-straße sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden. Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hirten, 18.10.2024
– Siegel –
Engels,
Bürgermeister

 

Öffentliche Auslegung des „Weiler Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 08.10.2024 hat der Ortsgemeinderat von Hirten die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der modifizierten Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Hirten, Flure 4 und 5. Er ist in der nachfolgenden Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Eine externe Ausgleichsfläche, die nicht zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehört, liegt in Hirten, Flur 5, Flurstück 5/2. Sie ist auf dem Lageplan nachrichtlich dargestellt.

Die Planzeichnung ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Weiler Weg“ – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom

28.10. bis einschließlich 29.11.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen – Zimmer A209 – während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite

https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage–downloads/bebauungsplaene/ortsgemeinde-hirten/weiler-weg sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden. Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hirten, 18.10.2024
– Siegel –
Engels,
Ortsbürgermeister