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Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hirten

Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2021 und Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in seiner Sitzung am 16.08.2022 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2021 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge 264.378,91 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 270.368,32 €

Jahresfehlbetrag 5.989,41 €

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen 247.268,77 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen 257.985,20 €

Veränderungen des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr – 10.716,43 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Hirten hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 von 378.550,48 Eur um 5.989,41 Eur auf 372.561,07 Eur reduziert.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

a)

dem Ortsbürgermeister Werner Engels sowie dem Ortsbeigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat,

b)

dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 29.08.2022 bis 07.09.2022 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Hirten — Werner Engels, Ortsbürgermeister