Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2023 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2023 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge 280.574,33 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 346.110,66 €
Jahresfehlbetrag 65.536,33 €
Finanzrechnung
Gesamtbetrag der Einzahlungen 307.107,52 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen 366.150,07 €
Veränderungen des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr -59.042,55 €
Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Hirten hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 von 378.640,14 Eur um 65.536,33 Eur auf 313.103,81 Eur reduziert.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig
a) | dem Ortsbürgermeister Werner Engels sowie dem Ortsbeigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat, |
b) | dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, |
einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 02.01.2025 bis 13.01.2025 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.