Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2024 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2024 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:
Ergebnisrechnung
| Gesamtbetrag der Erträge | 365.441,40 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 337.974,73 € |
| Jahresüberschuss | 27.466,67 € |
Finanzrechnung
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 366.562,28 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 295.497,51 € |
| Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 71.064,77 € |
Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Hirten hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 von 313.103,81 Eur um 27.466,67 Eur auf 340.570,48 Eur erhöht.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig
| a) | dem Ortsbürgermeister Werner Engels sowie dem Ortsbeigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat, |
| b) | dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt. |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 12.01.2026 bis 21.01.2026 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.
