Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 317.590 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 357.150 € |
Jahresfehlbetrag auf | 39.560 € |
2. im Finanzhaushalt | |
die ordentlichen Einzahlungen auf | 305.070 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 321.800 € |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | – 16.730 € |
die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 17.530 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | – 17.530 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 17.530 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 9.340 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 8.190 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 322.600 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 348.670 € |
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | – 26.070 € |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf | 0 € |
verzinste Kredite auf | 17.530 € |
zusammen auf | 17.530 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 250.000 €.
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer | |
– Grundsteuer A | 345 v.H. |
– Grundsteuer B | 465 v.H. |
b) Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
– für den ersten Hund | 24,00 Eur |
– für den zweiten Hund | 36,00 Eur |
– für jeden weiteren Hund | 48,00 Eur |
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 378.640,14 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 mit 65.536,33 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 313.103,81 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2024 mit 59.640,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 253.463,81 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 39.560,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 213.903,81 Eur.
Hirten, den 12.06.2025
Engels, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 10.06.2025 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis 02.07.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.