Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hirten für das Haushaltsjahr 2023 vom 12.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.03. und 05.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 343.200 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 416.990 €
Jahresfehlbetrag auf 3.790 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 29.490 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 379.220 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 49.730 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 76.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf – 76.000 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 76.000 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 14.600 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) 61.400 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 405.490 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 469.820 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf – 64.330 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 76.000 €
zusammen auf 76.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 240.000 €.
§ 5
Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A 345 v.H.
– Grundsteuer B 465 v.H.
b) Gewerbesteuer
400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund 24,00 Euro
– für den zweiten Hund 36,00 Euro
– für jeden weiteren Hund 48,00 Euro
§ 6
Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 378.550,48 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 5.989,41 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 372.561,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 88.860,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 283.701,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 73.790,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 209.911,07 Eur.
Hirten, den 12.06.2023
Engels
Ortsbürgermeister
Hinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 07.06.2023 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2023 bis 05.07.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Hirten, den 12.06.2023
Engels
Ortsbürgermeister