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Haushaltssatzung 2022

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hirten für das Haushaltsjahr 2022 vom 02.06.2022

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, am 13.04.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen‑Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 31.05.2022 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 262.660 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 351.520 €

Jahresfehlbetrag auf 88.860 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 248.900 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 313.920 €

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf – 65.020 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf 0,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 26.600 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf – 26.600 €

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf 26.600 €

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf 14.080 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) 12.520 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 275.500 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 354.600 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf – 79.100 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 26.600 €

zusammen auf 26.600 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

– Grundsteuer A 300 v.H.

– Grundsteuer B 365 v.H.

b) Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

– für den ersten Hund 24,00 Eur

– für den zweiten Hund 36,00 Eur

– für jeden weiteren Hund 48,00 Eur

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2019 beträgt nach dem Jahresabschluss 400.381,83 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2020 mit 21.831,35 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 insg. 378.550,48 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2021 mit 71.250,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich 307.300,48 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 88.860,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 218.440,48 Eur.

Hirten, den 02.06.2022 
Engels, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.06.2022 bis 23.06.2022 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Hirten, den 02.06.2022 
Engels, Ortsbürgermeister