Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hirten für das Haushaltsjahr 2021 vom 01.10.2021
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, am 18.08.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 27.09.2021 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 233.900 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 305.150 €
Jahresfehlbetrag auf 71.250 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 220.140 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 267.520 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf – 47.380 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.450 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf – 12.450 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 12.450 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 13.870 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) – 1.420 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 232.590 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 293.840 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf – 61.250 €
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 12.450 €
zusammen auf 12.450 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
– Grundsteuer A 300 v.H.
– Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
– für den ersten Hund 24,00 Eur
– für den zweiten Hund 36,00 Eur
– für jeden weiteren Hund 48,00 Eur
§ 5 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt nach dem Jahresabschluss 435.957,51 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2019 mit 35.575,68 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 insg. 400.381,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2020 mit 49.670,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 voraussichtlich 350.711,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2021 mit 71.250,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich 279.461,83 Eur.
Hirten, den 01.10.2021
Engels, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.10.2021 bis 20.10.2021 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.
Hirten, den 01.10.2021
Engels, Ortsbürgermeister