Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hirten für das Haushaltsjahr 2026 vom 21.04.2026
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 342.790 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 441.640 € |
| Jahresfehlbetrag auf | 98.850 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 330.270 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 406.480 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | – 76.210 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 100.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 238.200 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | – 138.200 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 138.200 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 8.590 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 129.610 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 568.470 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 653.270 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | – 84.800 € |
| 1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung | |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 138.200 € |
| zusammen auf | 138.200 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 400.000 €.
§ 5 Steuerhebesätze
| Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt: | ||
| a) | Grundsteuer | |
| – Grundsteuer A | 345 v.H. | |
| – Grundsteuer B | 465 v.H. | |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| – für den ersten Hund | 24,00 Eur | |
| – für den zweiten Hund | 36,00 Eur | |
| – für jeden weiteren Hund | 48,00 Eur | |
§ 6 Eigenkapital
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 313.103,81 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2024 mit 27.466,67 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 340.570,48 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 39.560,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 301.010,48 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 98.850,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 202.160,48 Eur.
Hirten, den 21.04.2026
Engels
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 16.04.2026 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 13.05.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.
