Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hirten für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO in der Zeit vom 31.03.2025 bis 11.04.2025 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen sind innerhalb von 14 Tagen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Ortsgemeinde Hirten
Werner Engels, Ortsbürgermeister