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Grundsteuer: Erklärungsabgabe ab Juli 2022 möglich

Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z. B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich.

Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:

Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden.

Alternativ dazu besteht ab Juli 2022 die Möglichkeit unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten.

Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich ab Juli 2022 donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch nahe Angehörige

Familienangehörige dürfen sich bei der Abgabe der Feststellungserklärung gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen ELSTER-Benutzerkonto auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln.

Weitere Infos unter www.fin-rlp.de/grundsteuer