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Feststellung des Jahresabschlusses

Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2022 und Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2022 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge — 320.597,28 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen — 314.518,21 €

Jahresüberschuss — 6.079,07 €

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen — 302.695,24 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen — 297.894,44 €

Veränderungen des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr — 4.800,80 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Hirten hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 von 372.561,07 € um 6.079,07 € auf 378.640,14 € erhöht.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

a) dem Ortsbürgermeister Werner Engels sowie dem Ortsbeigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat,

b) dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben,

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 06.11.2023 bis 15.11.2023 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Hirten
Werner Engels, Ortsbürgermeister