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Feststellung des Jahresabschlusses

Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2019 und Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat von Hirten hat in seiner Sitzung am 21.05.2021 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hirten zum 31.12.2019 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Der Jahresabschluss weist folgende Summen aus:

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge 268.235,30 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 303.810,98 €
Jahresfehlbetrag 35.575,68 €

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der Einzahlungen 263.866,34 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen 261.190,45 €
Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 2.675,89 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Hirten hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 von 435.957,51 Eur um 35.575,68 Eur auf 400.381,83 Eur reduziert.

Weiterhin hat der Ortsgemeinderat einstimmig

a) dem ehemaligen Ortsbürgermeister Peter Michels

b) dem jetzigen Ortsbürgermeister Werner Engels

c) den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben

d) dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben

einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 07.06.2021 bis 16.06.2021 während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 54, öffentlich aus.

Ortsgemeinde Hirten 
Werner Engels, Ortsbürgermeister